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2. Dezember

Pool kreiert von Pool-Konzept

Zulässige Öffnungsgrößen und Hinweispflicht – das sind zwei Dinge, die zusammen gehören. Deshalb präsentiert der bsw-Adventskalender hinter seinem zweiten Türchen zum einen die zulässigen Öffnungsgrößen der europäischen Norm DIN EN 16582 für privat genutzte Pools. Öffnungen, die sich weiter als 500 mm unter der Wasseroberfläche befinden, dürfen in folgenden Bereichen liegen:

≤ 8mm und ≥ 25 mm,

≤ 25 mm und ≥ 110 mm sowie

≤ 110 mm und ≥ 230 mm.

Zum anderen gibt es hier einen “Hinweis auf die Hinweispflicht”: Liegt die Öffnung zwischen 25 mm und 110 mm, muss der Schwimmbadbauer seinen Kunden darauf aufmerksam machen, dass hier möglichweise die Gefahr einer Fangstelle bestehen könnte.

Der Pool auf dem Titelbild wurde kreiert von Pool-Konzept.