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1. Dezember

Heute, am 1. Dezember, beschäftigen wir uns mit der Zahl 1,35 Meter. Wacker hält sich das Gerücht, dass ab einer Beckentiefe von 1,35 Meter ein Schwimmmeister in Hotelbädern Pflicht ist. Doch die Schwimmmeisterpflicht hängt nicht von der Beckentiefe ab. In Hotelbädern ist der Schwimmmeister generell nicht vorgeschrieben. „Denn“, – so das Merkblatt 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. – „sie haben durch ihr Angebotsprofil und die besondere Nutzungscharakteristik ein geringeres Gefährdungspotenzial“. Dennoch sollten regelmäßige Kontrollgänge von Mitarbeitern, die mit dem Bad vertraut und zur Erste-Hilfe und Rettung befähigt sind, stattfinden.

Und für privat genutzte Schwimmbäder gibt es – unabhängig von der Beckentiefe – ebenfalls keine Schwimmmeisterpflicht.