Vollzug der Herstellerverantwortung für WEEE, Batterien und Verpackungen

Ein Beitrag von Dennis Mehren, Deutsche Recycling:

Schon länger gibt es in der EU die so genannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR=extended producer responsibility). Die Idee dahinter ist das sog. „polluter pays principle“. Wer also Waren auf den Markt bringt, soll auch für deren Recycling am Lebenszyklusende bezahlen.

Maßgeblich sind hier die EU-Direktiven für Elektrogeräte/WEEE (2012/16/EU), Batterien (2006/66/EG) und Verpackungen (94/62/EG).
Eine Direktive hat keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern wird von allen Mitgliedsstaaten in jeweils nationales geltendes Recht implementiert. Die Deutschen Umsetzungen sind das Elektrogesetz, das Batteriegesetz und das Verpackungsgesetz. Durch die nationale Implementierung sind die Gesetze völlig heterogen umgesetzt worden. Um es deutlich zu sagen: Die Gesetze sind in keinem Land gleich.

Die Konformität mit den rechtlichen Anforderungen lässt sich wie folgt abkürzen
– Öffentliche Registrierung bei einer nationalen Behörde
– Beteiligungsvertrag mit einem landesweit anerkannten Rücknahmesystem
– Regelmäßige Meldung der Verkaufsvolumen
– Einhaltung gesetzlicher Zeichenpflichten (durchgestrichene Mülltonne, grüner Punkt uvm.)
– Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten (auf Rechnungen, in der Bedienungsanleitung uvm.)

Elektrogesetz/WEEE:
Das ElektroG hat nach seiner Novellierung in 2018 seinen Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet. Der Gesetzgeber hat hier eine Beweislast-Umkehr installiert. Alle Geräte werden zunächst unter den Generalverdacht gestellt registrierungspflichtig zu sein, es sei denn, diese sind explizit ausgeschlossen.

Verpackungen:
Das Deutsche Verpackungsgesetz wurde erst in 2019 novelliert. Auch hier wurde eine transparente Behörde installiert die für die Einhaltung und den Vollzug verantwortlich ist. Mit der Novellierung wurden weiterhin viele Rechtspflichten neu definiert welche vormals als Grauzone viel Interpretationsspielraum gelassen haben.

Batteriegesetz:
Das Batteriegesetz betrifft sowohl Geräte-, Fahrzeug- als auch Industriebatterien. Auch fest verbaute Batterien liegen im Anwendungsbereich.

Transparenz:
Alle registrierten Hersteller/Inverkehrbringer sind in einem transparenten Register aufgeführt, damit jeder Marktteilnehmer die Konformität online prüfen kann. Dieses Instrument wurde bewusst gewählt, damit der Markt sich selber regulieren kann. Marktbegleiter, aber auch „Abmahnvereine“ können jederzeit umweltrechtlich Anstoß an einer fehlenden Registrierung nehmen. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Folgen und Vertriebsverbote. Das Umweltbundesamt stellt sogar einen Link zur Verfügung um Marktbegleiter anonym zu melden.

Vollzug:
Der Vollzug seitens der Marktbegleiter hat schrecklich zugenommen. Wer einmal nach „Abmahnung WEEE“ oder „Abmahnung Verpackungsgesetz“ googelt, findet gleich hunderte Beispiele.
Die neue Behörde ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) hat bereits unzählige Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Neuerdings werden sogar „Trittbrettfahrer“ auf deren Onlineseite bloßgestellt.

Ausblick:
Die EU hat in 2019 Ihre Marktüberwachungsverordnung (2019/1020) verabschiedet. Ab 2021 wird der Vollzug seitens der Behörden (Zoll) noch einmal stark anziehen. Insbesondere Online-Akteure wurden noch einmal besonders in den Fokus genommen. Vor allem die Kommunikation zwischen Herstellern und Händlern wird zeitnah zunehmen, da beide Seiten sich schadlos halten werden wollen.

Unterstützung:
Die Deutsche Recycling ist ein globaler Provider von rechtlichen Compliance-Anforderungen, insbesondere in Rechtsgebieten der erweiterten Herstellerverantwortung. Als Dienstleister unterstützt die Deutsche Recycling bereits einige bsw-Mitglieder in den Konformitäts-Anforderungen im In- und Ausland. Sowohl Hersteller als auch Händler erhalten hier, zunächst kostenlos und unverbindlich, eine Analyse des aktuellen Status und eine Beurteilung aktueller Haftungsrisiken. Wenn sich aus Soll/Ist- Abgleich ein Handlungsbedarf herausstellt kann die vollumfängliche Umsetzung sämtlicher Rechtspflichten ausgegliedert werden.

Für Fragen steht Ihnen Dennis Mehren von der Deutschen Recycling auch jederzeit gerne direkt zur Verfügung.

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