Die bauphysikalische Sicherheit hat bei Planung und Ausbau von Wellness-Anlagen oberste Priorität. Wärme- und Feuchteschutz sowie eine angenehme Raumakustik spielen dabei die wesentliche Rolle. Für die Bauphysik ist es hier insbesondere wichtig, die Klimabedingungen in den einzelnen Räumen zu erkennen und zu definieren. Nur dann können die bauphysikalisch notwendigen Maßnahmen optimal angepasst werden.
Man unterscheidet im Wellness-Bereich grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Raumklimaverhältnissen.
Konstantes Normalklima
In diesen Bereichen herrscht normales Raumklima mit beispielsweise 20 – 23 Grad Celsius und einer relativen Luftfeuchte von 50 Prozent. Das kann zum Beispiel der Empfang des Wellness-Bereichs oder ein Flur sowie der Umkleidebereich oder ein Technikraum sein. Mit Blick auf den Wärmeschutz sind dort die Anforderungen der geltenden Energie-Einspar-Verordnung einzuhalten. Wärmebrücken sind sicher zu vermeiden. Der Bereich ist klimatisch von einem angrenzenden, feuchteren Klima zu trennen. Dann ist eine zusätzliche Maßnahme zum Feuchteschutz in der Regel nicht erforderlich.
Wechselklima
Das Wechsel-Klima betrifft im Wellnessraum einen separaten Duschbereich oder Räume mit Whirlpools. Die Temperaturen sind hier etwas höher – zum Beispiel 25 Grad Celsius – als in den Vorräumen. Die relative Luftfeuchte ist jedoch stark schwankend. In derartigen Räumen muss der Wärmeschutz hochwertig ausgeführt sein. Die Oberflächentemperatur muss nahe an der Raumtemperatur liegen, um auf Dauer schädliches Oberflächenkondensat an Wand und Decke sicher zu vermeiden.
Eine zusätzliche Innendämmung mit der Dampfsperre ist hier eine vorteilhafte Maßnahme. Kondensatbildung wird durch erhöhte Oberflächentemperatur sicher vermieden. Ebenso sind vorhandene Wärmebrücken sicher überdeckt und die Bauteile erhalten einen zusätzlichen Schutz vor teilweise hohen Feuchtebelastungen.
Schwimmhallen-Klima
In der Schwimmhalle sind die Temperaturen von über 30 Grad Celsius und 60 Prozent relative Luftfeuchte heutiger Standard. Aufgrund der hohen Raumlufttemperaturen und der relativen Luftfeuchte muss besonderes Augenmerk auf eine bauphysikalisch richtige Ausführung der Raumumschließungen gerichtet werden. Der konstruktive Aufbau der Umschließungsflächen einer Schwimmhalle muss so erfolgen, dass es zu keiner Jahreszeit zur Kondensatbildung auf den Oberflächen und innerhalb der Bauteile kommen kann.
Heutige Planungen sehen bei Außenwänden eine hochwertige Außendämmung von 10 oder 20 Zentimeter vor. Hier stellt sich oft die Frage, ob dann eine zusätzliche Innendämmung mit Dampfsperre überhaupt noch sinnvoll ist. dabei muss man beachten, dass in der Schwimmhalle mit einem angenehmen Dauerklima von etwa 30 Grad und 60 Prozent relativer Feuchte etwa doppelt so viel Feuchtigkeit in der Luft enthalten ist wie in normalem Wohnraumklima. Deshalb ist es in jedem Fall notwendig, die einzelnen Konstruktionen von Wänden, Dach und Decke bauphysikalisch zu prüfen. Durch die Innendämmung mit Aludampfsperre werden vorhandene Wärmebrücken sicher überdeckt. So bleiben alle Flächen behaglich warm und trocken und Feuchte- sowie Schimmelbildung sind sicher ausgeschlossen.
Um eine bauphysikalisch sichere Decke zu erhalten, sind in der Regel schwimmbadseitig fünf Zentimeter Wärmedämmung und Dampfsperre anzuordnen. Andere Dicken sind je nach Aufgabenstellung ebenfalls zielführend. Dadurch bleiben Wärme und Feuchte dort, wo sie sein sollen und gelangen nicht in die Baukonstruktion.
Die Deckenkonstruktionen sind normgerecht zu prüfen und ein entsprechender Nachweis zur Eignung als Schwimmhallendecke ist vorzulegen. Die abgehängte Decke lässt hinsichtlich der optischen Gestaltung keine Wünsche offen. Alle Formen sind möglich: unterschiedliche Höhenniveaus, indirekte Beleuchtung, integrierte Niedervoltstrahler und Sternenhimmel als abendliche Traumkulisse. Lüftungskanäle, Elektro- und Lautsprecherkabel verschwinden elegant hinter der Abhängung.
Lüftungsgitter sind überflüssig, weil im Hohlraum zwischen der Decke die Luft abgesaugt werden kann. Für diese Anwendung müssen die Deckenplatten aber auch zulässig sein. Gipsbauplatten scheiden hier aus. Daher muss auf spezielle Feuchtraumpaneele zurückgegriffen werden, die fugenlos verputzt und nach Wunsch gestaltet werden können.
Weitere Informationen unter www.iso.de
Foto: Tom Bendix
Alexander Ziegler
Der Autor ist Geschäftsführer der ISO Gesellschaft für Isolier- und Feuchtraumtechnik mbH. Zugleich ist er Fachautor sowie Fachreferent für den Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw)