Nach den jeweiligen Landesbauordnungen sind in der Regel Wasserbecken bis zu einem Volumen von 100 Kubikmetern genehmigungsfrei.
Es kann aber je nach Gebiet Abweichungen geben. Daher sollte man im Zweifel beim örtlichen Bauamt nachfragen. Grundsätzlich ist ein Abstand von rund 3 Meter bis zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Das genaue Maß kann der jeweiligen Landesbauordnung entnommen werden. Im Ausnahmefall und bei Zustimmung des Nachbarn kann die erforderliche Abstandsfläche auch auf dem Grundstück des Nachbarn liegen. Solche Sonderfälle sind mit dem örtlichen Bauamt zu klären. Foto: Reps GmbH