8. Dezember

Machen wir Tor Nummer 8 auf. Was endet auf 8? Genau, die französische Schwimmbad-Sicherheitsnorm NF P90-308. Und da drängt sich doch direkt die Frage auf: Gilt sie eigentlich noch oder wurde sie durch die 2015 in Kraft getretene europäische Norm DIN EN 16582 “ersetzt”? Die Antwort lautet: Die NF P90-308 muss in Frankreich weiter beachtet werden. Denn sie schreibt strengere Sicherheitsanforderungen als das europäische Regelwerk vor. Wer also Pools in Frankreich baut, muss den nationalen Standards beachten. Dazu zählt unter anderem, einen Pool beispielsweise durch einen Poolalarm, einen Zaun oder eine Sicherheitsabdeckung vor unbefugter Nutzung zu schützen.

Der “französische Pool” auf dem Bild wurde von Espace Piscine 66 kreiert.