Da denkt man immer, die Schwimmbadbranche sei doch eher klein und nicht so bekannt. Und dann steht sie plötzlich im Mittelpunkt. Die Grünen im Bayerischen Landtag widmen den privaten Schwimmbädern unter der Drucksachennummer 19/3649 sogar einen eigenen Antrag.
Was war geschehen? Die Bayerische Staatsregierung, getragen von CSU und Freien Wählern, hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Entbürokratisierung (Drucksache 19/3023) eingebracht. An sich eine gute Idee. Darin enthalten: veränderte und vereinfachte Regelungen im Baurecht. Staatsminister Dr. Florian Herrmann nahm in der Plenardebatte am 26. September 2024 Bezug zum Motto von Montesquieu und sagte: „ […] ein Gesetz – ich ergänze: eine Vorschrift – das man nicht machen muss, darf man nicht machen. Man muss also davon wegkommen, Dinge zu regeln, einfach weil man das Gefühl hat, es wäre ganz schön, das auch noch zu regeln, sondern es soll nur noch dann etwas geregelt werden, wenn wirklich etwas geregelt werden muss. Das ist das erste Umdenken, das wichtig ist.[ …].
Bezogen auf unsere Branche sieht der Gesetzentwurf eine Erleichterung beim Bau privater Pools vor. Demnach sollen Swimmingpools unabhängig von ihrer Größe grundsätzlich verfahrensfrei sein. Aktuell gilt dies nur für Schwimmbäder mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern. Für größere Pools ist heute ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Wenn das nach dem Willen der Staatsregierung entfallen soll, ist doch ein Stück Bürokratie abgeschafft. Prima, könnte man meinen.
Doch nicht alle sehen das so. Die Grünen wollen die bisherige Regelung beibehalten und begründen dies im o.g. Änderungsantrag damit, dass der Bau großer privater Pools hinsichtlich des Wasserverbrauchs und der Energiekosten gesellschaftlich nicht unbedingt erstrebenswert sei. Und die SPD-Abgeordnete Sabine Gross bezeichnete die geplante Erleichterung für den Bau privater Schwimmbäder im Plenum sogar deshalb als eine „verheerende Entscheidung“.
Bleibt festzuhalten: CSU und Freie Wähler scheinen umfassendes Pool- und Wasser-Wissen zu haben, so wie wir es beispielsweise hier dargelegt haben. Das freut uns. Dennoch besteht weiterhin Aufklärungsbedarf, dem wir als Branche gemeinsam gerne begegnen wollen. Wir sind gespannt, wie die Debatte in Bayern ausgehen wird und stehen allen Fraktionen für Gespräche und weitere Informationen zur Verfügung.
Auf dem Titelbild sieht man einen zeitgemäßen Pool von Pool-Konzept – Solarwärme und Poolabdeckung, die als Verdunstungsschutz- und Energiesparzubehör gemäß der europäischen Umweltnorm DIN EN 17645 einen wichtigen Stellenwert hat, inklusive.
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