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15288 oder 16582? Was passt auf private Bäder? Ein Beitrag zum Internationalen Puzzletag

Wenn die Nachbarin mal auf die Kinder aufpasst, ist das etwas anderes, als wenn man professionell eine Kindertageseinrichtung betreibt. Es leuchtet wohl jedem ein, dass die „gute Frau von nebenan“ nicht an dieselben Bestimmungen gebunden ist wie ein städtischer Kindergarten. Der Betreuungsschlüssel spielt keine Rolle, die Anzahl der Toiletten sowie das Raumangebot sind unerheblich, und die Nachbarin muss auch keinen Impfschutz kontrollieren oder sich mit Hygienevorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen auseinandersetzen. Denn: öffentlich ist anders als privat. Das gilt auch für viele andere Lebensbereiche. Wer einen Geburtstagskuchen mit ins Büro bringt, muss am heimischen Herd nicht die Vorschriften für Großbäckereien beachten. Würde ja auch keinen Sinn machen – ebenso wenig wie es Sinn machen würde, die Regeln für öffentlich genutzte Schwimmbäder 1:1 auf privat genutzte Schwimmbäder zu übertragen.

Es gibt natürlich Bestimmungen, die für beide Bereiche gelten – beispielsweise Regeln für Produktsicherheit. Aber man hat in unserem Wirtschaftszweig bewusst Normen für öffentliche Schwimmbäder und solche für private geschaffen, weil man damit deutlich machen will, dass man einen großen Wasserpark nicht mit einem kleinen Schwimmbad im Garten gleichsetzen kann.

„Früher“ gab es nur Normen für öffentliche Bäder – wie die DIN 19643, in der es um die Wasserqualität geht, die DIN EN 13451, die unter anderem beschreibt, welche Anforderungen an Leitern und Einbauteile zu stellen sind, und die DIN EN 15288, die man als eine Art „Dachnorm“ in puncto Sicherheit beschreiben könnte.

Dann änderten sich die Zeiten. Da man – bis auf Richtlinien des Branchenverbandes bsw und Technical Paper des europäischen Verbandes EUSA  – lange keine „richtigen“ Normen für private Schwimmbäder hatte, entschloss man sich, solche zu schaffen – und zwar direkt auf europäischer Ebene. 2015 begann mit der DIN EN 16582 eine neue Ära in der Geschichte der Schwimmbadbranche. Denn die erste Norm für privat genutzte Schwimmbäder, bei der es um die Sicherheit geht, wurde veröffentlicht. 2016 folgte die DIN EN 16713, die die Wasserqualität in privaten Bädern thematisiert.

Spätestens seit Inkrafttreten der privaten Normen ist klar: die privaten Normen DIN EN 16582 und DIN EN 16713 gelten für private Schwimmbäder, während die DIN 19643, die DIN EN 13451 und die DIN EN 15288 für öffentliche Schwimmbäder gelten.

Bei der Erarbeitung der Normen für privat genutzte Schwimmbäder hat man Teilbereiche der öffentlichen Normen übernommen, aber vieles anders geregelt. Ganz bewusst – immer mit Blick auf die Formel „Privat ist nicht gleich öffentlich“. Dass beispielsweise die Risikoanalyse, die in der 15288 steht, nicht Einzug in die privaten Normen gefunden hat, heißt nicht, dass man sie vergessen hat und sie deshalb auch für private Schwimmbäder gilt. Nein, das heißt: im privaten Bereich ist eine Risikoanalyse, wie sie die 15288 vorschreibt, nicht notwendig. Wäre ja auch komisch. Denn die Risikoanalyse muss der Schwimmbadbetreiber durchführen, der im privaten Bereich der Endkunde ist.

Für alle Fans von „Schwarz auf Weiß“ hier noch einige Zitate aus dem Normungstext. In der DIN EN 15288 heißt es: “Dieses Dokument gilt nicht für Schwimmbäder für die private Nutzung […]”. Und frei nach dem Motto „Wie Du mir, so ich Dir“, steht sowohl in der privaten DIN EN 16582 als auch in der privaten DIN EN 16713, dass diese Normen nicht für öffentlich genutzte Schwimmbäder nach DIN EN 15288 gelten.

Wenn man nun die Normen „zusammenpuzzelt“, dann gehören die privaten DIN EN 16582 und DIN EN 16713 zusammen, denn sie gelten für private Schwimmbäder. Die öffentlichen Normen „passen da nicht mehr rein“. Sie bilden ihr eigenes Puzzle, das sich auf öffentliche Schwimmbäder bezieht. Dazu gehören die DIN 19643, die DIN EN 13451 und die DIN EN 15288.

Jedes Puzzle für sich passt. Aber Puzzleteile aus dem „öffentlichen Puzzle“ ins private – und umgekehrt – pressen zu wollen, das passt nicht. Lange Rede, kurzer Sinne: Private Normen gelten für private Schwimmbäder, öffentliche Normen für öffentliche Schwimmbäder.

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