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Entwarnung in Sachen Entsendung

Die letzten Wochen haben wir uns wieder mal mit einer gesetzlichen Kuriosität beschäftigen müssen, die insbesondere die Aussteller und Besucher der weltweit größen Schwimmbadmesse Piscine in Lyon betrifft.

Nach aktueller (französischer) Rechtslage ist es – trotz EU und allem, was an Freizügigkeit dazugehört – so, dass Mitarbeiter nicht-französischer Unternehmen, die – in welcher Form auch immer – geschäftlich in Frankreich tätig werden, ein aufwendiges und teures Anmeldeverfahren durchlaufen, Gesundheitszeugnis, Entsendebescheinigung, Arbeitsvertrag, Bescheinigung der Krankenkasse und Lohnnachweis mit sich führen und einen Repräsentanten in Frankreich bestimmen müssen.

Macht vielleicht in manchen Branchen und bei längeren Arbeitseinsätzen Sinn, um Schwarzarbeit und Lohndumping zu verhindern. Aber: dies gilt grundsätzlich auch für kurze Dienstreisen und Messeauftritte. Wie bitte? Ja, so sieht es das Gesetz vor.

Aber bevor jetzt alle Aussteller und Fachbesucher der Piscine in Bürokratie versinken und die teuren Dienste sog. „Dienstleister“ annehmen, die gerade ihre Angebote rund um die Entsendungsunterstützung verschicken, ENTWARNUNG!!!!

Das Gesetz wird gerade überarbeitet und sieht nun Ausnahmen insbesondere für Messepräsenzen vor. Im September – also zwei Monate, bevor die Piscine beginnt, – soll es in Kraft treten. Damit muss niemand mehr seine Messe-Mitarbeiter anmelden.

Also können sich alle wieder darauf konzentrieren, die Messe inhaltlich vorzubereiten.

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