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Biozidverordnung: Positives Signal aus der Politik

„Wir werden was tun.“ Mit diesem Versprechen beendeten der Europaabgeordnete Thomas Mann, die Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert und der Maintaler Bürgermeister Erhardt Rohrbach heute ein konstruktives Gespräch zur Biozidverordnung, zu dem dinotec den bsw, die figawa sowie Ospa eingeladen hatte.

Ziel war, die offenen Fragen zur neuen europäischen Biozidverordnung zu klären und das Regelwerk „mittelstandskonform“ weiterzuentwickeln. Denn wenn es so bleibt, wie es ist, können auf Hersteller von Elektrolyseanlagen „ein Haufen Bürokratie“ sowie Kosten in sechs- bis siebenstelliger Höhe zukommen – ohne dass damit Mensch und Natur besser vor Bioziden geschützt würden. Um genau zu sein: Eigentlich sind es nicht die Hersteller von Anlagen zur Erzeugung von Bioziden vor Ort (in situ), die die neue Verordnung umfasst. Vielmehr müssen sich die Erzeuger von Bioziden um eine kosten- und arbeitsintensive Zulassung kümmern. Und wer ist das? Kommunale Badbetreiber, Hoteliers und Privatleute, die zur Badewasserdesinfektion beispielsweise eine Chlorelektrolyseanlage verwenden. „Aber auch andere Branchen sind betroffen. Etwa Getränkehersteller, die die Elektrolysetechnik zur Flaschenreinigung verwenden“, erklärte dinotec-Geschäftsführer Ralph Ziegler in seiner Begrüßung und machte damit das Ausmaß der Neuregelung klar.

Vereint für eine mittelstandsfreundliche Herangehensweise: (vl.)
Martin Egner-Walter (dinotec), Alexander Reuß (Ospa), Dieter C. Rangol (bsw), Dr. Katja Leikert MdB, Ralph Ziegler (dinotec), Andreas Schmidt (dinotec), Ute Wanschura (bsw), Gotthard Graß (figawa), Erhardt Rohrbach (Bürgermeister Maintal), Thomas Mann MdEP

„Houston, wir haben ein Problem“, brachte bsw-Geschäftsführer Dieter C. Rangol die Brisanz und Dringlichkeit des Themas auf den Punkt. Denn die Verordnung soll ab 1. September 2015 gelten.

Alexander Reuß (Ospa) sagte: „In der Biozidverordnung steht, dass eine Monopolbildung verhindert werden soll. Doch wenn sich nichts ändert, wird es genau dazu kommen.“ Dass kleine und mittelständische Betriebe das von der Verordnung geforderte Zulassungsverfahren nicht stemmen können, sahen die politischen Vertreter ein und sagten zu, sich für eine pragmatische Lösung einzusetzen, die die besonderen Erfordernisse des Mittelstandes berücksichtigt und dabei den Schutzbereich der Biozidverordnung im Blick hat. Dafür ganz herzlichen Dank.

Wie so etwas aussehen könnte? Da waren sich die beteiligten Verbände und Unternehmen einig. Erstens: Die Umsetzung der Verordnung bis zum 1. September 2015 ist unrealistisch. Anzustreben ist deshalb eine großzügige Übergangsfrist. Dann hätte man Zeit, um zweitens eine Strategie zu entwickeln, die Doppelzulassungen vermeidet. Denn ein Großteil der in Rede stehenden Stoffe wird bereits über die EU-Chemikalienverordnung REACH abgedeckt oder es handelt sich um Stoffe, die seit Jahrzehnten bewährt sind und im Einklang mit der Trinkwasserverordnung, der DIN 19643 und anderen Regelwerken stehen. Drittens sollte diskutiert werden, wie man mit den Vorläufersubstanzen Meerwasser, Salz und Luft umgeht. Sollen diese Stoffe, die in der Natur vorkommen, wirklich ein Zulassungsverfahren durchlaufen? Viertens sollen die Möglichkeit, von Konsortialbildungen geklärt und fünftens vereinfachte Zulassungsmodalitäten erörtert werden.

Es gibt also noch viel zu tun. Das positive Signal von Seiten der Politik motiviert uns, am Ball zu bleiben.

 

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