10. Dezember

Am 10. Dezember schauen wir auf Seite 10 der europäischen Schwimmbad-Sicherheitsnorm DIN EN 15288-1.

Dort werden die Schwimmbadtypen klassifiziert, für die die Norm gilt. Neben den “klassischen” öffentlichen Bädern sind unter anderem auch Hotelschwimmbäder betroffen. Im Normungstext liest sich die Klassifizierung wie folgt:

[…]

4.1 Schwimmbad Typ 1

Schwimmbad, bei dem die mit Wasser verbundenen Aktivitäten das Hauptangebot sind (z. B. kommunale
Schwimmbäder, Freizeitbäder, Wasserparks) und dessen Nutzung „öffentlich“ im Sinne von 3.5 ist.

4.2 Schwimmbad Typ 2

Schwimmbad, das ein Zusatzangebot zum hauptsächlichen Angebot ist (z. B. Hotelschwimmbäder,
Schwimmbäder auf Campingplätzen, Clubschwimmbäder, therapeutische Schwimmbäder, Schulschwimmbäder)
und dessen Nutzung „öffentlich“ im Sinne von 3.5 ist.

4.3 Schwimmbad Typ 3

Alle Schwimmbäder für öffentliche Nutzung nach 3.5, außer:
— Schwimmbäder Typ 1;
— Schwimmbäder Typ 2.
BEISPIELE Sprungturm, Schwimmbäder für die Militärausbildung, für die Ausbildung von Rettungsschwimmern
oder für Gerätetauchen.

[…]

Das Hotelschwimmbad auf dem Bild wurde kreiert von Hofer Group.