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„Entfällt“ gefällt – warum wir nicht in den sauren Apfel beißen müssen

Manches, was zentral „von oben“ geregelt wird, erfasst die Gegebenheiten vor Ort nicht. Deshalb sind einheitliche Regeln für alles nicht immer die beste Lösung. So dachte man auf politischer Ebene vermutlich auch, als man es mit einem Gesetzentwurf (nachzulesen ab Seite 24) in die Hand der Bundesländer legen wollte, Schwimm- und Badewasserverordnungen zu erlassen. Das hätte zur Folge haben können: 16 verschiede Bundesländer – 16 verschiedenen Anforderungen an die Hygiene in öffentlichen Schwimmbädern. Was für ein Chaos in diesem Fall. Aber der Bundestag ist ja zum Glück rund. Da kann das Denken schnell die Richtung ändern. Nachgeholfen hat dabei der bsw – gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, der figawa und dem Deutschen Sauna-Bund mit einer fachlich fundierten Stellungnahme. Jetzt kann man sagen, Papier sei geduldig. Aber man scheint unsere Argumente geduldig gelesen zu haben. Denn die Länderermächtigung ist Geschichte – nachzulesen in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages mit dem bescheidenen Wort „entfällt“.

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