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Verwässert die Biozidverordnung den Umweltschutz?

Gas, Wasser, Sch…Schwimmbad. Drei Dinge, die fest zusammen gehören. Denn die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach, figawa, und der Bundesverband Schwimmbad & Wellness, bsw, verfolgen mit weiteren Verbänden ein gemeinsames Ziel: Wir wollen die europäische Biozidverordnung “mittelstandskompatibel” machen.

Wir stehen hinter dem Ziel des Regelwerkes, Mensch und Natur bestmöglich zu schützen. Was wir aber ablehnen, sind Doppelkontrollen, Bürokratieaufblähung und Arbeitsplatzverluste. Wie heißt es doch so schön in den Sonntagsreden diverser Politiker? “Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.” In einer Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums wird er sogar als Motor der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Und jetzt soll die Biozidverordnung diesen Motor abwürgen?

Um welchen Preis? Um den Preis eines besseren Umweltschutzes? Wenn es so wäre, könnte man ja drüber reden. Aber so, wie es aussieht, bringt die Biozidverordnung vor allem eins: mehr Kosten und unterm Strich vielleicht sogar weniger Schutz von Mensch und Umwelt. Wie kann das sein? Stellen Sie sich vor, es kommt, wie geplant. Dann wird das Wasser im Schwimmbad nicht mehr per Chlorelektrolyse “vor Ort” (in situ) desinfiziert. Denn dafür bräuchte man nun eine sehr teure Zulassung – obwohl die Wasserwerte in Deutschland bereits über die DIN 19643 und die Trinkwasserverordnung geregelt sind.

Anstatt das Chlor also an Ort und Stelle in der Menge, in der es benötigt wird, herzustellen, muss man jetzt wieder auf zentral erzeugte Biozide zurückgreifen – inklusive der Gefahren bei Lagerung, Handhabung und Anlieferung. Denn das Kutschieren von Chlorgas quer durch die Republik birgt immer gewisse Risiken, und auch beim Handling ist man nie ganz sicher. Deshalb hat ja auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein in-situ Verfahren mit dem Gefahrstoffpreis ausgezeichnet und es als „deutlichen Fortschritt in punkto Umweltschutz (Vermeidung von Gefahrguttransporten per LKW) und Arbeitssicherheit“ bezeichnet. Und jetzt eine Rolle rückwärts?

Wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Regelwerk sein Ziel konterkariert. Da gab es doch mal das sog. Dosenpfand, das dafür da war, die Anzahl der Einweg-Getränkeverpackungen zu minimieren. Tolles Ziel, aber leider wurde genau das Gegenteil erreicht. Heute gibt es mehr Einweggetränkeverpackungen als vor der staatlichen Regelung. Fehler kann man machen, aber man sollte sie nicht wiederholen. Aus diesem Grund waren bsw-Geschäftsführer Dieter C. Rangol und ich gestern bei Gotthard Graß (Titelbild rechts), Hauptgeschäftsführer der figawa, zu Gast, um weitere Schritte für den Weg zu einer mittelstands- und umweltfreundlichen Biozidverordnung abzustimmen.

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