Tel.: 0221 - 2716690
News

Biozidverordnung: Warten auf Guideline

„Rechtzeitig“ will Gewerkschaftsboss Claus Weselsky einen möglichen Streik der Lokführer ankündigen. Rechtzeitig? Wann ist das genau? Nach Frankfurt und zurück sind wir heute glücklicherweise mit dem Zug noch gekommen, um an einem Treffen von Verbänden, Industrie und Badbetreibern zur Biozidverordnung teilzunehmen.

Aber das Wort „rechtzeitig“ verfolgte uns den ganzen Tag. Es scheint nämlich im Kontext von Staatskonzernen und staatlichem Handeln etwas anderes zu bedeuten als man landläufig annimmt. Wenn man heute Nachmittag nicht weiß, ob morgen früh die Bahnen fahren, ist das für mich nicht rechtzeitig. Genau so wenig ist es rechtzeitig, wenn man eine europäische Verordnung mit Frist 1. September in die Welt setzt, die für die Umsetzung verantwortliche Behörde aber erst am 29. April Preis geben will, wer was zu tun hat.

Konkret geht es um die europäische Biozidverordnung, die erstmalig auch die Herstellung von Bioziden vor Ort einschließt. Damit ist also beispielsweise die Erzeugung von Bioziden per Ozon- oder  Chlorelektrolyseanlage von der Verordnung umfasst. So weit, so gut. Aber viele Fragen – vor allem die entscheidenden – sind nach wie vor unklar.

Industrie, Badbetreiber und Verbände an einem Tisch – Biozide verbinden.

Wer ist Adressat der Verordnung? Wer muss die Zulassung, die schnell mal einen fünf- bis sechsstelligen Betrag kosten kann, beantragen? Der Hersteller der Anlage oder der Badbetreiber? Wie ist das Verhältnis von Biozidverordnung zu anderen Vorschriften? Beispielsweise zur EU-Chemikalienverordnung REACH? Muss man Stoffe, die bereits über REACH erfasst sind, „doppelt“ zulassen? Wie sieht es mit der nationalen Trinkwasserverordnung aus? Sollen jetzt Werte, die sich seit Jahrzehnten bewährt haben, keine Gültigkeit mehr haben? Oder wollen wir auch hier einfach die Bürokratie ausweiten? Unter welchen Voraussetzungen können Adressaten der Verordnung – wenn sie denn feststehen – Konsortien bilden? Wie soll man mit den Vorläufersubstanzen umgehen? Schließlich sind darunter auch Meerwasser, Luft und Salz. Fragen über Fragen, die niemand konkret zu beantworten weiß.

Weil für den Mittelstand viel auf dem Spiel steht, hat sich Thomas Beutel von Lutz-Jescon aus Minsk per Videokonferenz zum Treffen “zugeschaltet”.

Und was sollen Unternehmen und Badbetreiber jetzt tun? Warten – auf eine angekündigte Guideline zur Biozidverordnung, deren Erscheinen aber nun auch schon zwei Mal verschoben wurde. Und hoffen – auf so engagierte Politiker wie den Europaabgeordneten Thomas Mann und die Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert, die signalisiert haben, uns unterstützen zu wollen. Und vertrauen – auf eine mittelstandsfreundliche und damit arbeitsplatzsichernde Interpretation des Begriffs „rechtzeitig“.

Das könnte Sie auch interessieren

Keine Kommentare

Antwort schreiben