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Biozidverordnung weiß nicht, was sie will

Was würden Sie davon halten, wenn jemand ein neues Verkehrsschild aufstellt, aber nicht sagt, was es bedeutet und an wen es sich konkret richtet? Sie würden vielleicht an „offizieller Stelle“ nachfragen. Und wenn die es auch nicht weiß? Würden Sie sich wundern? Wir haben es getan. Bei uns ging es zwar nicht um ein Verkehrsschild, sondern um die neue europäische Biozidrichtlinie.

Hier ist unter anderem unklar, wer bei der Herstellung von Bioziden „vor Ort“ (in situ) eine Zulassung beantragen muss. Der Hersteller der Anlage? Der Verkäufer? Oder der Nutzer? Ausführlicher dazu in einem Blogbeitrag vom Juni. Nach dem Wortlaut der Verordnung trifft die Zulassungspflicht, die neben bürokratischem Aufwand auch schnell eine fünf- bis sechsstellige Summe kosten kann, jeden kommunalen Schwimmbadbetreiber, der zur Desinfektion beispielsweise eine Chlorelektrolyse- oder Ozonanlage nutzt, jeden Privathaushalt und jedes Krankenhaus, die in-situ Desinfektionsverfahren verwenden, um der Verkeimung von Wasserquellen vorzubeugen. Kann das richtig sein?

Wer ist denn nun Adressat der Biozidverordnung?

Nein, haben wir uns gedacht, und schließlich bei der für die Zulassung zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nachgefragt. Aber auch aus diesem Hause kam nichts Konkretes. Wenn selbst die „offizielle Stelle“ nicht sagen kann, wer Adressat der Verordnung ist, wer dann? Vielleicht die politische Ebene? Ein Versuch ist es wert. Deshalb haben wir gemeinsam mit anderen Verbänden ein Positionspapier erarbeitet, das wir heute an Verwaltung und Politik schicken. Wenn Sie die Forderungen unterstützen, leiten Sie das Dokument gerne weiter – an ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten, an Kunden und interessierte Kreise. Wäre doch gelacht, wenn uns die Biozide, die an sich für klares Wasser sorgen, hier im Unklaren ließen.

P.S. Der Weg zum Positionspapier hat viel Arbeit gekostet – vor allem ehrenamtliche. Und dafür danke ich an dieser Stelle ganz besonders den “bsw-lern”: Alexander Reuß (Ospa), Thomas Beutel (Lutz-Jesco) und Frank Eisele (WWS Eisele)!

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1 Kommentar

  • Jürgen Faul
    25. Dezember 2014 at 12:07

    Bei der Biozidverordnung handelt es sich wohl um ein “Meisterstück” der Politik!
    Die Notwendigkeit ist mir bis heute nicht klar geworden, allerdings trägt man sehr zur Verunsicherung insbesondere kleinerer Firmen bei.
    Mittel- und Langfristig werden wir die Negaitvfolgen sehen, die uns unsere Herren Volksvertreter beschert haben.

    Die Politik hat hier wieder einmal auf ganzer Linie enttäuscht!

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